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Neue Registrierungsbedingungen für .EU Domains

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Mit knapp 4 Millionen Registrierungen ist die Top-Level-Domain .EU eine der am häufigsten verwendeten länderspezifischen TLDs. Bislang hatten ausschließlich Unionsbürger und -bürgerinnen, mit Wohnsitz innerhalb der EU, das Recht eine solche .EU-Domain zu registrieren.

Seit der Annahme der ersten .EU Verordnung vor 16 Jahren gab es jedoch im Online-Umfeld einige Veränderungen. Deshalb wurden die Vorschriften für die Regelung der Top-Level-Domain .EU nun überarbeitet und in der Verordnung 2019/517 des Europäischen Parlaments und des Rates im Amtsblatt der EU am 29. März 2019 veröffentlicht. Demnach wird der Kreis der Registrierungsberechtigten auf Unionsbürger unabhängig vom Wohnsitz und auf natürliche Person, die kein Unionsbürger sind, aber ihren Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat haben, ausgeweitet.

Was bedeutet das ganz konkret?

Soll also heißen: Künftig – genauer gesagt ab dem ab 19. Oktober 2019 – können folgende natürliche Personen .EU-Domains registrieren:

  • EU-Bürger mit Wohnsitz in der EU
  • EU-Bürger mit Wohnsitz außerhalb der EU
  • Nicht-EU-Bürger mit Wohnsitz innerhalb der EU

Aufgrund der Anpassungen der Registrierungsbedingungen können die beliebten .EU-Domains in Zukunft von einem größeren Personenkreis registriert werden.

Wer eine .EU Domain schnell und günstig registrieren will, sollte sich unseren Tarif „Domain Pro v2 (EU)“ etwas genauer anschauen: http://go.euserv.org/PU

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